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Fenster / Türen / Brandschutz

Fenster / Türen / Brandschutz

Metalltüre für Gebäudezugang Schiebetüre verglast Fenster / Türen / Brandschutz Gitter / Korbgitter / Brunnengitter / Einbruchschutz Balkongeländer / Französisches Balkongeländer Treppengeländer Aussengeländer / Brüstungsgeländer Vordächer / Windschutz / Windfang Handläufe
Innentüren Wohnungstüren Bürotüren Haustüren Hauseingangstüren Eingangstüren Sicherheitstüren Brandschutztüren Tür + Tor

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Auch mit Antrieben erhältlich für innen und außen. Ganz Egal ob Haustüren, Gebäudetüren, Brandschutztüren, Türen aus Aluminium, Glastüren. Mehr Infos unter: www.hds-tore.de Wir bieten Ihnen für jeden Bedarf die richtige Tür und beraten Sie gerne ausführlich! Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für: Brandschutztüren Ganzglastüren Tore Automatiktüren Automatische Türantriebe Brandschutztore Brandschutztüren aus Aluminium-Glas Feststellanlagen für Feuerschutztüren Feuerschutzvorhänge Garagen-Sektionaltore Garagentorantriebe Industrietorantriebe Industrietore Insektenschutzsysteme Markisen Montagen von Toranlagen Prüfung von Toranlagen nach DGUV Schnelllaufrolltore Schnelllauftore Schnelllauftore für Flucht- und Rettungswege Schwingtore Sektionaltore Spezialtore Steuerungen für Tore Torantriebe Tore, elektrisch betätigte Tore für Zaunanlagen Torschrankenanlagen Torservice Wartung von Automatiktüren Aluminiumtüren Außentüren Brandschutztüren aus Holz Brandschutztüren aus Stahl-Glas Brandschutztüren, einbruchhemmende Brandschutztüren für Kühl- und Gefrierräume Brandschutztüren für Tunnelräume Drehkreuze Drehtüren Drehtüren, gasdichte Falttore Fernbedienungsanlagen für Garagentore und Toranlagen Flügeltorantriebe Flügeltore Garagentore Gartentore Gartentore aus Edelstahl Glastüren Glastüren, feuerbeständige Hauseingangstüren Hochwasserschutztore Hochwasserschutztüren Kettenabsenker Kipptore Markisenantriebe Markisenbeschläge Nebeneingangstüren Rahmentüren aus Aluminium Rampenladebrücken Rauchschutzklappen Rauchschutztore Rauchschutztüren Rauchschutztüren aus Glas Rauchschutzvorhänge Raumspartüren Reparaturen von Toranlagen Rollgitter Rollgitter für Flucht- und Rettungswege Rolltorantriebe Rolltore Rolltore, transparente Schallschutztore Schallschutztüren Schallschutztüren aus Glas Schallschutztüren aus Stahl Schiebefalttore Schiebefalttore aus Aluminium Schiebetore Schiebetore, freitragende Schiebetore, freitragende, aus Aluminium Schiebetore, obenlaufende Schiebetüren Schiebetüren, automatische Schleusentore Schranken Schrankenanlagen, mobile Schranken, elektrische Schranken für Campingplätze Schranken für Industrie, Parkhäuser und Parkplätze Schrankensteuerungen Sektionaltorpaneele Sicherheitstüren Spiraltore Tiefkühltore Torabdichtungen (Verladewetterschutz) Toranlagen Torantriebe, automatische Tore aus Acrylglas Tore aus Edelstahl Tore aus Fiberglas Tore aus Messing Tore aus Metall Tore aus Stahl Tore, durchschusshemmende Tore, einbruchhemmende Tore für Drahtzaunanlagen Tore, landwirtschaftliche Tore, schmiedeeiserne Tresorraumtüren Türen Türen aus Edelstahl Türen aus Kunststoff Türen aus Metall Türen aus Stahl Türen, barrierefreie Türen, durchschusshemmende Türen, einbruchhemmende Türen, feuerbeständige Türen für Energiesparhäuser Türen für Flucht- und Rettungswege Türen, landwirtschaftliche Türenrenovierung Verladerampen, stationäre Verladesysteme Wartung von kraftbetätigten Toren Wartung von Toranlagen Wartung von Tür-Feststellanlagen Wohnungstüren Zaunanlagen Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!
Brandschutztüren, Tore und FSA
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Brandschutztüren, Tore und FSA

Warum ist baulicher Brandschutz so wichtig? Brandschutz ist mehr als nur eine gesetzliche Anforderung - es ist ein Versprechen für Sicherheit und Schutz. Wir bei RAAB Feuerschutz verstehen die Bedeutung eines zuverlässigen anlagentechnischen Brandschutzes für Ihr Unternehmen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachkenntnis sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner, wenn es um den Schutz Ihrer Mitarbeiter, Ihrer Einrichtungen und Ihres Vermögens geht. Brandschutz aus dem Rhein-Neckar Brandschutztüren sind ebenfalls entscheidende sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Die Instandhaltung obliegt dabei dem Eigentümer der Immobilie bzw. dem Betreiber des Objektes. Zur Durchführung der Wartungsarbeiten empfiehlt es sich, einen Fachbetrieb aus der Region zu beauftragen. Die ASR 1.7 regelt die Prüfung von Brandschutztüren Den meisten Betreibern ist der Passus der ASR 1.7, Punkt 10.1 (3) und (4), Prüfung von Brandschutztüren, nicht bekannt bzw. die Bedeutung nicht bewusst. Viele sind der irrigen Meinung, dass Feuerschutztüren, hier als Brandschutztüren und Tore bezeichnet, gemäß der Bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis nicht regelmäßig zu prüfen sind. Da die Einbau- sowie Prüf- und Wartungsanleitung der Hersteller Bestandteil der Zulassung ist, sind die hier aufgeführten Prüffristen unbedingt zu beachten. Bei allen bekannten Herstellern ist in diesen Prüf- und Wartungsanleitungen eine Prüfpflicht von mindestens einmal jährlich enthalten und somit bindend. Sobald eine Brandschutztür aus Betrieblichen Gründen offengehalten werden soll, ist das nur mit einer geeigneten Einrichtung dafür zugelassen. Hier kommen Feststellanlagen nach DIN 14677-1 ins Spiel. Feststellanlagen müssen im Abstand von 3 Monaten von einer eingewiesenen Person auf Funktion geprüft werden, nach max. 12 Monaten ist eine Wartung von einer Fachkracht für Feststellanlagen vorgeschrieben. Ebenso ist die Dokumentation in der Arbeitsstätte bereitzuhalten. Bei der Feststellung von Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. Schwergängigkeit, ungewöhnliche Geräuschentwicklung, Probleme beim Öffnen und Schließen etc.), ist umgehend ein Fachbetrieb mit der Instandhaltung zu beauftragen. Nicht regelmäßig durchgeführte Wartungen und Instandhaltungen können dazu führen, dass der Eigentümer bzw. Betreiber, aufgrund der Funktionsstörung der Brandschutztür oder Türfeststellanlage entstandene Schäden, in unbegrenzter Höhe aus der vernachlässigten Verkehrssicherungspflicht heraus zu ersetzen hat. Auch die Gewährleistungspflicht von Herstellern greift nicht, soweit Mängel an der Brandschutztür oder Türfeststellanlage auf eine unzureichende Wartung und Instandhaltung zurückzuführen sind. Ferner besteht die Gefahr, dass im Schadenfall der zuständige Feuer- und Haftpflichtversicherer eine Schadensregulierung ablehnt, wenn die erforderliche Wartung und Instandhaltung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.. Gern beraten wir Sie zur Durchführung der Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandschutzabschlüsse und erstellen Ihnen auf Wunsch ein entsprechendes Angebot. In unserem Team befinden sich ausgebildete Handwerker in den Bereichen Metall, Holz, Elektro sowie Mechatronik so sind wir in der Lage festgestellte Mängel im Zuge einer Prüfung zu beseitigen. Auch wenn Türen ersetzt oder neue Türen gebraucht werden bieten wir den kompletten Service an.
Brandschutztüren: Stahlblechtüren

Brandschutztüren: Stahlblechtüren

Forster F90 Fassade, Stahl Metallrahmenkonstruktionen mit Verglasung eigene Produktion inkl. Planung, Lieferung, Montage Konstruktionen aus Stahl: Stahlrahmen mit Verglasung Rauch- und Brandschutztüren Fabrikat Forster fuego und fuego light (T30/F30, T90/F90) Rauchschutztüren Fabrikat Forster presto Fassadensysteme Fabrikat Forster thermfix vario, auch in Brandschutzqualität F30 & F90 Gedämmte und ungedämmte Türen, Fenster und Festverglasungen Fabrikat Forster
Brandschutztür - Holztüren

Brandschutztür - Holztüren

Optisch unterscheiden sich Feuerschutztüren aus Holz nur minimal von herkömmlichen Türen. Durch den Einbau von Holztüren kombinieren Sie Funktionalität und Ambiente, da aus Holz gefertigte Brandschutztüren nicht nur Wertigkeit, sondern auch Wohnlichkeit symbolisieren. Markentüren von Schörghuber, WESTAG & GETALIT sowie Sturm Sondertüren sorgen für die nötige Sicherheit und den Komfort. Oberflächen können gemäß Resopal Farbton sowie Premiumlackierung gewählt werden. KCS-Brandschutz bietet ein umfassendes Sortiment von Holztüren an: - Große Auswahl an Dekoren - Sonderbeschichtungen - Lackiert, gebeizt oder lasiert - Zargen unterschiedlicher Art - Normabmessungen oder Sonderanfertigungen - 1- oder 2-flügelig - Feuerwiderstandsklassen T30 und T90 erhältlich - Rauchschutz - Stumpfes oder gefalztes Türblatt - Schallschutz - Schutz gegen Einbruch - Auswahl an Beschlägen und Schlössern - Notausgang- und Panikverschluss Sie fragen sich, welche Tür sich am besten für Ihr Vorhaben eignet? Kontaktieren Sie einen kompetenten Ansprechpartner – gerne beraten wir Sie auch bei anderen Fragen zum Thema Brandschutz.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Egal ob eine neue Brandschutztür aus Stahlblech, Holz oder Aluminium: Die Firma Kuttner ist in jedem Fall Ihr kompetenter Ansprechpartner. DIE FIRMA KUTTNER IST IN JEDEM FALL IHR KOMPETENTER ANSPRECHPARTNER … … wenn es um Sicherheit beim vorbeugenden Brandschutz an Türen geht. Wir führen auch notwendige Wartungen, Prüfungen und zulässige Änderungen, wie auch Reparaturen an Brand- und Rauchschutztüren fachgerecht durch. Auch barrierefreie Ausführungen mit Feststellanlagen oder Drehtürantrieben führen wir zuverlässig durch. Auch nach einer Brandverhütungsschau oder die Änderung der Nutzung und damit resultierende Brandschutzbegehungen durch Sachverständige geben häufig neue Forderungen an der Brandschutz. Hier können wir Ihnen fachlich, kompetent und Hersteller unabhängig mit der Umsetzung der Forderungen helfen.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren sind gemäß Definition der DIN 4102-5 und DIN EN 1634-1 selbstschließende Abschlüsse, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern. Brandschutzverglasungen sind gemäß der Definition der DIN 4102-13 und DIN EN 1364-1 Bauteile, die aus einem Rahmen, einem oder mehreren lichtdurchlässigen Elementen sowie Halterungen und vom Systemhersteller vorgeschriebenen Dichtungen und Befestigungsmitteln bestehen. Sie sollen im Brandfall ihrer Feuerwiderstandsdauer entsprechend die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Die Feuerschutzabschlüsse müssen nach DIN 4102, DIN EN 1634 oder DIN EN 1364 geprüft und vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) allgemein bauaufsichtlich zugelassen werden. Die brandschutztechnische Eignung der Feuerschutzabschlüsse muss durch Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungsnachweise belegt werden.
Brandschutztüren
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Brandschutztüren

Und der Fluchtweg ist gesichert Vorschriftsgemäßer Einbau und Instandhaltung können Leben retten. Automatische Brandschutztüren Wir schließen! Im Notfall! Schnellstens! Wenn es brennt, ist unmittelbare Reaktion gefragt – auch bei den verbauten Brandschutztüren! Ihre lebenswichtige Aufgabe ist es, im Falle eines Brandes den Durchtritt von Feuer für eine gewisse Zeitspanne zu verhindern und bieten dadurch die Möglichkeit Fluchtwege zu sichern.
Brand- und Rauchschutztüren

Brand- und Rauchschutztüren

Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Feuer- und Rauchschutztüren von Wassermann verlassen können. Rauch- und Brandschäden können fatale, lebensbedrohliche Folgen haben. Umso bedeutender ist eine sichere Ausstattung mit Feuer- und Rauchschutztüren. Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Feuer- und Rauchschutztüren von Wassermann verlassen können. Brände lassen sich nie mit völliger Sicherheit ausschließen. Deshalb ist ein wirksamer vorbeugender Brandschutz unverzichtbar, um im Ernstfall Menschen im Gebäude zu schützen und Sachwerte zu sichern. Feuerschutztüren müssen bestimmungsgemäß selbsttätig schließen. Wassermann bietet diese Türen auf Wunsch auch mit nicht sichtbarem, integriertem Gleitschienen-Türschließer an und ermöglicht so eine homogene Ausstattung von Brandschutzabschlüssen und allgemeinen Türen. In manchen Objekten sind Feuerschutztüren auch erheblichen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt, zum Beispiel durch Kollisionsrisiken beim Patienten- und Bettentransport in Kliniken. Hier sind besonders robuste Brandschutztüren gefragt. Etwaige Anfahrspuren lassen sich in der Regel problemlos vor Ort beseitigen.
Stahl Brand- und -Rauchschutztüren

Stahl Brand- und -Rauchschutztüren

Qualität bis ins Detail Brände lassen sich nie mit völliger Sicherheit ausschließen. Deshalb ist ein wirksamer vorbeugender Brandschutz unverzichtbar, um im Ernstfall Menschen im Gebäude zu schützen und Sachwerte zu sichern. Feuerschutztüren müssen bestimmungsgemäß selbsttätig schließen. Wassermann bietet diese Türen auf Wunsch auch mit nicht sichtbarem, integriertem Gleitschienen-Türschließer an und ermöglicht so eine homogene Ausstattung von Brandschutzabschlüssen und allgemeinen Türen. In manchen Objekten sind Feuerschutztüren auch erheblichen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt, zum Beispiel durch Kollisionsrisiken beim Patienten- und Bettentransport in Kliniken. Hier sind besonders robuste Brandschutztüren gefragt. Etwaige Anfahrspuren lassen sich in der Regel problemlos vor Ort beseitigen. Hochwertige Optik Wassermann Feuer- und Rauchschutztüren aus Stahl überzeugen in Qualität, Ausstattung und Design. Ihre elegante Optik passt hervorragend zu modernen Architektur-Konzepten. Hochwertige Ausstattung • Das Türblatt ist eine Verbundkonstruktion aus vollflächig und planeben verklebten Brandschutzplatten • 100 % gleiche Ansicht bei T30, T90 und Rauchschutz • Türblattdicke: 62 mm • Türblattoberfläche aus verzinktem Stahl, Edelstahl oder RAL nach Wahl • Schalldämmend bis zu 42 dB • Dreidimensional verstellbare VLX-Bänder aus glanzverzinktem Stahl oder Edelstahl • Optional verdeckt liegende Bänder • Serienmäßige Rosetten-Drückergarnitur • Gehflügel mit DIN-Wechselschloss für Zylindereinbau vorgerichtet – Schlossstulp serienmäßig in Edelstahl • Standflügel mit Falztreibriegelschloss und Schaltschloss, Verriegelung ausschließlich nach oben in der Zarge – keine Beeinträchtigung des Bodens • Türschließer nach DIN EN 1154 geprüft, der verdeckt liegende Türschließer ITS96 in allen Varianten zugelassen • Optional: Panikfunktion nach DIN EN 179 und DIN EN 1125, Überwachungskontakte, Elektrische Türöffner, etc. • STS-/STU-Türen aus Edelstahl: Bei Wassermann ist die komplette Tür-Konstruktion aus Edelstahl, inklusive Beschlagteile und Bänder • Sonderausführungen und Größen auf Anfrage
Rauchschutztüren

Rauchschutztüren

Wir bieten nach DIN 18095 geprüfte Rauchschutztüren an. Je nach Nutzung und Einsatzort werden verschiedene Bodendichtungssysteme verwendet. Rauchschutz für die Sicherheit Rauch stellt keine minderwertigere Gefahr als Feuer dar. Schon wenige Mengen von heißen und giftigen Rauchgasen, die in die Atemwegen gelangen, können sehr gefährlich für den Menschen werden. Die Folge ist oftmals Bewusstlosigkeit oder Tod. Der Rauchschutz spielt also eine ebenso wesentliche Rolle wie der Brandschutz. Auch in Kombinationen mit Verglasung, Feuerschutz und Notausgangsfunktionen sind Ihnen keine Grenzen gesetzt. Fragen Sie uns einfach an. Wir werden gern für Ihren konkreten Fall eine Lösung finden. Für alle Produkte bieten wir Ihnen eine fachliche Beratung, Planung, Verkauf, Transport, Montage und Wartung.
Brand- und Rauchschutztore

Brand- und Rauchschutztore

Überall wo es gilt, Bereiche mit Feuerrisiken zuverlässig gegen die übrigen Bereiche abzuschotten, bieten Wassermann Brand- und Rauchschutztore eine zuverlässige betriebs- und risikogerechte Lösung in ein- oder zweiflügeliger Ausführung mit und ohne Schlupftür oder auch als Teleskopschiebetor. Bei der Objektplanung stehen neben Funktionalität und Optik auch wirtschaftliche Apekte im Vordergrund - speziell bei Brand und Rauchschutztoren, die regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen. Da macht es sich bezahlt, wenn alle Abschlüsse aus einer Hand kommen und für den Service nur ein Partner zuständig ist. So ist auch unter dem Gesichtspunkt der Folgekosten der einzigartige Wassermann-Service von großem Vorteil. Feuerschutzschiebetore Torblatt: • spezielles Verbindungssystem der Torelemente • Fingerklemmschutz • Torblattstärke: 62 mm • Oberfläche aus verzinktem 0,75 mm starkem Stahlblech • Stahlbleche/Brandschutzfüllung: vollflächig verklebt Laufschiene: • kugelgelagerte Laufrollen • Laufschiene aus kaltgewalzten, verzinkten C-Profil • Rahmen 2-seitig verzinkt, mit beidseitig aufgesteckter Lippendichtung und einem Sturzprofil Steuerung & Antrieb: • microprozessor-gesteuerte Feststellanlage • Einsatz als Dauerfunktionstor ohne erhöhten Wartungsaufwand • Batteriepufferung bei Stromausfall (sämtliche Sicherheitseinrichtungen sind weiterhin aktiv)
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren und Rauchschutztüren der FTF Sander GmbH aus Aluminium Brandschutz und Rauchschutztüren sind wesentliche Elemente der Gebäudesicherheit. Für diese Bauelemente steht die FTF Sander GmbH als renommierter Anbieter für hochwertige, zertifizierte Brandschutzlösungen bereit. Wir spezialisieren uns auf die Systeme Schüco ADS 80 FR 30 und Schüco Firetop T90/F90, die optimalen Schutz im Brandfall gewährleisten. Unsere Brandschutz- und Rauchschutztüren entsprechen den höchsten Sicherheitsstandards und sind in den Feuerwiderstandsklassen T30/F30, T60/F60 und T90/F90 bzw. EI30, EI60 und EI90 verfügbar. Unsere Produktpalette bietet zahlreiche Vorteile im Brandschutz: Bauaufsichtlich zugelassene Tür-Wand-Systeme mit Systembeschlägen für umfassenden Brandschutz Innovativ gestaltete Brandschutzfenster für Lochelemente, inklusive Systembeschlägen Effiziente Rauchschutzkonstruktionen, die Sicherheit und Qualität vereinen Normkonforme NRWGs, die den aktuellen Brandschutznormen entsprechen Nach DIN 4102 geprüfte Schüco-Feuerschutzabschlüsse Schüco-Rauchschutzelemente, getestet und zertifiziert nach DIN 18095 Für detaillierte Informationen über unsere Brandschutz- und Rauchschutztüren aus Aluminium , besuchen Sie unseren spezialisierten Bereich auf unserer Webseite
Feuerschutztüren und -Verglasungen
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Feuerschutztüren und -Verglasungen

https://www.beispielfirma.de/produkte/feuerschutz-elemente/installationsbeispiele Unser Team von erfahrenen Fachleuten berät Sie gerne und unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Feuerschutzkonzepts. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0123456789 oder per E-Mail unter info@beispielfirma.de. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter www.beispielfirma.de.
HDS Brandschutz- und Einbruchhemmende Türen für Ihr Zuhause und Unternehmen

HDS Brandschutz- und Einbruchhemmende Türen für Ihr Zuhause und Unternehmen

Erfahren Sie mit den exklusiven Brandschutz- und einbruchhemmenden Türen von HDS eine überzeugende Kombination aus höchster Sicherheit und modernem Design. Unsere Türen bieten nicht nur optimalen Schutz vor Bränden, sondern setzen auch klare Maßstäbe in puncto Einbruchhemmung. 1. Dualer Schutz – Brandschutz und Einbruchhemmung: Unsere speziell entwickelten Türen bieten einen doppelten Schutz – sie entsprechen nicht nur den höchsten Brandschutznormen, sondern sind auch einbruchhemmend konzipiert. Maximale Sicherheit für Ihr Zuhause oder Unternehmen. 2. Brandschutznormen auf Höchstem Niveau: Ihre Sicherheit ist unsere Priorität. Unsere Brandschutztüren erfüllen die anspruchsvollsten Brandschutznormen, um im Ernstfall Leben und Eigentum zu schützen. 3. Einbruchhemmende Technologie für Zusätzliche Sicherheit: Moderne Sicherheitstechnologie schützt Ihr Zuhause vor unerwünschten Eindringlingen. Unsere einbruchhemmenden Türen sind mit fortschrittlichen Sicherheitsmechanismen ausgestattet, um Ihre Privatsphäre zu wahren. 4. Ästhetisches Design für Modernen Schutz: Funktionalität trifft auf Ästhetik. Unsere Türen vereinen modernes Design mit höchster Sicherheit. Setzen Sie auf stilvolle Einrichtungselemente, die gleichzeitig für optimalen Schutz sorgen. 5. Individuelle Anpassung für Ihren Bedarf: Jeder Raum ist einzigartig. Unsere Türen werden individuell angepasst, um den spezifischen Anforderungen Ihres Wohn- oder Geschäftsbereichs gerecht zu werden. Wählen Sie aus verschiedenen Designs, Größen und Sicherheitsstufen. 6. Leichte Pflege und Wartung für Dauerhafte Brillanz: Die Oberflächen unserer Türen sind nicht nur elegant, sondern auch leicht zu pflegen. Genießen Sie dauerhafte Brillanz ohne aufwendige Reinigung und Wartung. 7. Fachkundige Beratung und Präzise Installation: Unser erfahrenes Team begleitet Sie von der Beratung bis zur präzisen Installation. Wir setzen nicht nur auf höchste Sicherheitsstandards, sondern auch auf einen umfassenden Service, um sicherzustellen, dass Ihre Tür perfekt in Ihr Gesamtkonzept passt. Wählen Sie HDS Brandschutz- und einbruchhemmende Türen – für einen doppelten Schutz, der keine Kompromisse eingeht. Sicherheit, Design und Qualität – alles aus einer Hand. Machen Sie keine Abstriche – setzen Sie auf HDS!
Objekttüren und Brandschutztüren

Objekttüren und Brandschutztüren

Lieferung und Montage von Objekttüren Unser Unternehmen bietet Ihnen eine professionelle Dienstleistung zur Lieferung und Montage von hochwertigen Objekttüren an. Wir sind ein erfahrenes Team von Spezialisten, das sich auf die Bedürfnisse von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen spezialisiert hat. Unser Angebot umfasst eine breite Palette von Objekttüren, die den höchsten Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz und Schallschutz entsprechen. Wir arbeiten ausschließlich mit renommierten Herstellern zusammen, um sicherzustellen, dass unsere Türen von höchster Qualität sind und den neuesten Standards entsprechen. Unser Team von Experten berät Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Objekttür und sorgt dafür, dass sie perfekt zu Ihren Anforderungen passt. Wir kümmern uns um die Lieferung und Montage der Tür und stellen sicher, dass sie ordnungsgemäß installiert wird. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser Know-how können wir eine schnelle und effiziente Montage garantieren, ohne dabei die Qualität zu beeinträchtigen. Wir arbeiten sorgfältig und präzise, um sicherzustellen, dass die Tür perfekt funktioniert und Ihnen lange Freude bereitet. Lieferung und Montage von Feststellanlagen Als Experten für Feststellanlagen haben wir uns zum Ziel gesetzt, Ihren Bedarf an hochwertigen Feststellanlagen zu erfüllen und Ihnen dabei zu helfen, Ihre Türsysteme sicher und zuverlässig zu gestalten. Wir arbeiten ausschließlich mit den besten Herstellern zusammen und bieten eine breite Palette von Feststellanlagen an, die den höchsten Standards entsprechen. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Anforderungen und finden die optimale Lösung für Ihr Gebäude. Unser erfahrenes Team von Handwerkern sorgt für eine schnelle und effiziente Installation der Feststellanlagen. Wir achten dabei stets auf eine perfekte Funktionalität und eine ansprechende Optik, damit Ihre Türsysteme nicht nur sicher, sondern auch ästhetisch ansprechend sind. Auch nach der Installation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bieten einen umfassenden Wartungs- und Reparaturservice an. Wir sind immer für Sie da, um sicherzustellen, dass Ihre Feststellanlagen einwandfrei funktionieren und Sie sich jederzeit auf Ihre Türsysteme verlassen können.
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Bauordnungen der Länder ist ausschließlich der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher verantwortlich. Das beinhaltet auch die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Anlagen mindestens einmal pro Jahr, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktionieren und von ihnen kein Gefährdungspotenzial ausgeht. Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. Brandschutzanlagen oder Fluchttürsteuerungen, liegt ebenfalls beim Betreiber. Die durchgeführten Wartungen und Prüfungen müssen dabei schriftlich dokumentiert werden, idealerweise in einem Prüfbuch. Die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Das Unterlassen regelmäßiger Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen: Der Eigentümer haftet für Schäden bzw. Personenschäden in unbegrenzter Höhe, wenn sie aufgrund einer Funktionsstörung
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Bauordnungen der Länder ist ausschließlich der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher verantwortlich. Das beinhaltet auch die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Anlagen mindestens einmal pro Jahr, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktionieren und von ihnen kein Gefährdungspotenzial ausgeht. Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. Brandschutzanlagen oder Fluchttürsteuerungen, liegt ebenfalls beim Betreiber. Die durchgeführten Wartungen und Prüfungen müssen dabei schriftlich dokumentiert werden, idealerweise in einem Prüfbuch. Die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Das Unterlassen regelmäßiger Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen: Der Eigentümer haftet für Schäden bzw. Personenschäden in unbegrenzter Höhe, wenn sie aufgrund einer Funktionsstörung
Brandschutztüren T30 / T90

Brandschutztüren T30 / T90

Das vielfältige Programm umfasst T30-, T90-Feuerschutztüren, größenteils auch in rauchdichter Ausführung. Materialien wie Stahl, Edelstahl, Aluminium oder Holz, kombiniert mit Oberblenden und Verglasungen, ermöglichen moderne ästhetische Lösungen.
Feuerschutztüren H8-5

Feuerschutztüren H8-5

Europas meistgekaufte Heizungskellertür Die Feuerschutztür H85 bietet seit Jahrzehnten ein Höchstmaß an Sicherheit für Heizungskeller und Öltankräume. Die Tür ist das beste Beispiel für die hohe Hörmann Kompetenz in Sachen Brandschutz und davon profitieren Sie. Innentür für Heizungskeller Öltankräume Einbruchhemmung Wärmedämmung Schalldämmung Feuerhemmung Beanspruchung Formbeständigkeit
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Immer wichtiger wird im Baubereich der Brand- und Rauchschutz. Das besondere Augenmerk gilt hier der zuverlässigen Unterteilung der Gebäude in Brandabschnitte, um den Brand und den Rauch an der Ausbreitung im Gebäude zu hindern sowie die Offenhaltung der Flucht- und Rettungswege zu sichern. Hier ist die Brandschutztür an Bedeutung nicht zu unterschätzen. Zwischenzeitlich lassen sich Brandschutzkonstruktionen bis zur Widerstandszeit von 90 min in Aluminium und Glas realisieren. In den letzten Jahren ist das Bewusstsein gewachsen, wie wichtig der Rauchschutz ist. Weiter sollte eine gute Brandschutztür den Durchtritt von Rauch verhindern. Es gilt die Formel: BRANDSCHUTZ RETTET EIGENTUM ,RAUCHSCHUTZ RETTET LEBEN! Wir verarbeiten in diesem Bereich die zugelassenen Systeme der Fa. WICONA aus Aluminium. Es muß also nicht immer Stahl sein.Gerne beraten wir Sie kompetent zu diesem “brandheissen” Thema.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Feuerschutztüren und Feuerschutztore

Feuerschutztüren und Feuerschutztore

Feuerhemmende Stahltür T30-1-FSA „KB“ bzw. T30-1-RS-FSA „KB“ Feuerhemmende Stahltür T30-1-FSA "KB" bzw. T30-1-RS-FSA "KB" geprüft und bauaufsichtlich zugelassen nach DIN 4102, Z-6.20-2055 vom 01.02.2015. Wahlweise mit Blende und Oberlicht, für den Einbau in Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Montagewände F90 sowie bekleidete Stahlstützen und/ oder -träger mindestens der Feuerwiderstandsklasse F90. Feuerhemmende Stahltür T30-2-FSA „KB“ bzw. T30-2-RS-FSA „KB“ Feuerhemmende Stahltür T30-2-FSA "KB" bzw. T30-2-RS-FSA "KB", geprüft und bauaufsichtlich zugelassen nach DIN 4102, Z-6.20-2034 vom 01.10.2014. Wahlweise mit Blende und Oberlicht. Für den Einbau in Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Montagewände F90 sowie bekleidete Stahlstützen und/oder -träger mindestens der Feuerwiderstandsklasse F90. Stahlfeuerschutztür T90-2-FSA „KB“ bzw. T90-2-RS-FSA-Tür „KB“ Feuerbeständige Stahltür T90-2-FSA "KB" bzw. T90-2-RS-FSA "KB" geprüft und bauaufsichtlich zugelassen nach DIN 4102 Z-6.20-2157 vom 10.11.2011, für den Einbau in Mauerwerk und Beton, Porenbeton und Montagewände F90. Feuerbeständige Stahltür T90-1-FSA „KB“ bzw. T90-1-RS-FSA-Tür „KB“ Feuerbeständige Stahltür T90-1-FSA "KB" bzw. T90-1-RS-FSA "KB" geprüft und bauaufsichtlich zugelassen nach DIN 4102, Z-6.20-2072 vom 01.05.2015. Für den Einbau in Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Montagewände F90 sowie bekleidete Stahlstützen und/ oder -träger mindestens der Feuerwiderstandsklasse F90. Feuerbeständiges, einflügeliges Schiebetor T90-1-FSA „KB-S“/ T90-1-RS-FSA „KB-S“ Geprüft und bauaufsichtlich zugelassen nach DIN 4102-5, Z-6.20-2101 vom 21.12.2012. Feuerbeständiges, zweiflügeliges Schiebetor T90-2-FSA „KB-S“ Geprüft und bauaufsichtlich zugelassen nach DIN 4102-5, Z-6.20-2101 vom 21.12.2012 Produktneuheiten NEU: T90-1-RS-FSA „KB-S“ Feuerbeständiges und rauchdichtes Stahlschiebetor T90-1-RS-FSA „KB-S“ ist ab sofort verfügbar. Neu: T90-1-FSA „KB” Ab sofort ist unsere T90-1-FSA „KB“ (Zulassung Z-6.20-2072) bis zu einer Größe von 1500 x 3700 mm verfügbar. Referenzobjekte Produkte der Köhler & Bandl GmbH wurden weltweit verbaut. Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Referenzobjekten, in denen unsere Feuerschutztüren vielleicht einmal Leben retten.
Misch-Konstruktionen aus Stahl und Aluminium als Rauch- und Brandschutztür (T30 und RS)

Misch-Konstruktionen aus Stahl und Aluminium als Rauch- und Brandschutztür (T30 und RS)

Stahlunterkonstruktion, geschweißt, mit aufgeklipsten Aluminium-Deckschalen (austauschbar) wahlweise auch mit Edelstahl-Deckschalen Rauch- und Brandschutztüren Fabrikat MBB 2000 (T30 / F30) Rauchschutztüren Fabrikat MBB 2000 Auch als Fingerschutztür mit Rauch- & Brandschutzzulassung Misch-Konstruktionen aus Stahl und Aluminium: Stahlunterkonstruktion, geschweißt, mit aufgeklipsten Alu-Deckschalen (austauschbar) Rauch- und Brandschutztüren Fabrikat MBB (T30/F30) Rauchschutztüren Fabrikat MBB
Rauchschutztüren - Holz-Rahmentüren - RS und Sa/Sm Rauchdicht - 2 flügelig

Rauchschutztüren - Holz-Rahmentüren - RS und Sa/Sm Rauchdicht - 2 flügelig

Holz-Rahmentür mit deckend lackierter Oberfläche. Verschiedene Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage Drehtüren - RS und Sa/Sm Rauchdicht - 2 flügelig Holz-Rahmentür mit deckend lackierter Oberfläche - Typ Portal Plus Besonderheiten - mit und ohne Lichtausschnitt - mit und ohne Seiten-/ Oberteil - Zargen, Türblätter und Verglasungen in verschiedenen Ausführungen und Sonderformen möglich - Durchgangslichte max. BxH: 2750 x 2500 mm Nachweise: A ÜA-Nr. E-14.1.1.-03-1330 D P-281 34710-ift CH P-281 34710-ift Weitere mögliche Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage.