Fugenversiegelung nach KIWA-Norm und Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Wo mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, kommt für die Fugen der Flächen nur eine flüssigkeitsbeständige Verfugung nach KIWA-Norm in Frage.
Fugen werden in Ortbetonflächen nach der Aushärtung geschnitten. Fertigteilsysteme auf Pflastersteinen oder Großformatplatten kommen mit fertig ausgebildeter Fuge. Die Ausbildung des Fugenraumes ist wichtiger Bestandteil einer richtig haftenden Fuge. Hinterfüllmaterial sorgt für den richtigen Sitz des Dichtstoffes und verhindert die schädliche Dreiflankenhaftung des Dichtstoffes. Sorgfältiges und fachgerechtes Primern der Fugenfläche sorgt für dauerhaften Verbund der Haftfläche mit dem Fugendichtstoff.
Fugenabdichtung im WHG-Bereich
Wir versiegeln entsprechende Fugen zwischen Bauwerken, in Wasch- und Abfüllflächen und um Einbauteile und Spritzschutzwände.
In Ortbetonflächen schneiden wir Fugen nach Fugenplan.
Wir sind autorisierter Verfugungsbetrieb.
Wir verfugen nur mit geschulten und autorisierten Verfugungsfachkräften.
Die Verfugung wird gemäß den Bestimmungen des IVD-Merkblattes Nr. 6 und der KIWA-Norm durchgeführt.
Das von uns eingesetzte Verfugungssystem ist gegen Kraftstoffe und Öle und eine Vielzahl weiterer Medien beständig.
Das eingesetzte Fugensystem ist Topqualität mit höchstem Polysulfidanteil.
Für WHG - Flächen an Schrottplätzen und Betriebe der Metallverarbeitung bieten wir darüber eine Verschleißfeste Schutzschicht für die Fugenabdichtung.