Um die erforderlichen Schalldämmwerte für die Türelemente festzulegen, muss das Gebäude bzw. die Raumart beachtet werden. Diese sind vom Auftraggeber genau zu beschreiben, weil nur daraus die Schalldämm-Ausführung abgeleitet werden kann.
Zu beachten ist dabei, dass für die Luftschalldämmung von Fenstern und Türen festgelegt ist:
"Das bewertete Schalldämmungs-Maß Rw, P (Messung im Prüfraum) muss mindestens um das Vorhaltemaß 5 dB bei Türen höher sein, als der für den jeweiligen Verwendungszweck geforderten Rw, R Wert."
Wenn also ein Prüfzeugnis eines Türherstellers vorgelegt wird und eine Tür nach der "Einbauanweisung" verarbeitet und eingebaut wird, muss der Laborwert der Tür 5 dB höher liegen, als in der Ausschreibung verlangt.
Die europäische Norm EN V 1627 beschreibt eine Klassifizierung von Gefährdungsbereichen und die damit einhergehenden technischen Anforderungen. Die An...
Die Wahrscheinlichkeit, im Brandfall an einer Rauchvergiftung ums Leben zu kommen, ist deutlich höher, als beispielsweise eine Brandverletzung davon z...
Brandschutztüren sind gemäß Definition der DIN 4102-5 und DIN EN 1634-1 selbstschließende Abschlüsse, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und gesch...
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