Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Frankfurt, Berlin, München sowie Kooperationspartnern in Luxemburg und der Schweiz
Wir bieten u.a. Jahresabschlussprüfungen, Horizon 2020 und Interreg Prüfungen
§ 2 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) regelt den Inhalt der Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern. In Absatz 1 heißt es dazu:
„Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.“
Das Wort „insbesondere“ weist schon darauf hin, dass die Jahresabschlussprüfung (im Fachjargon nur Abschlussprüfung genannt, weil auch andere Abschlüsse wie z.B. Zwischenabschlüsse, Liquidationsbilanzen, Umwandlungsbilanzen davon umfasst sind) und die Konzernabschlussprüfung das Kerngeschäft des Wirtschaftsprüfers bilden. Aber darüber hinaus gibt es eine Menge weiterer betriebswirtschaftlicher Prüfungen. Diese Prüfungen sind zum Teil gesetzlich geregelt, aber Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden oft auch mit „freiwilligen“ betriebswirtschaftlichen Prüfungen betraut.
Beispiele für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen:
Gründungsprüfung einer Aktiengesellschaft (AG)
Prüfung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Prüfung nach § 36 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Prüfung nach § 29 Kreditwesengesetz (KWG)
Beispiele für „freiwillige“ Prüfungen:
Unterschlagungsprüfung
Due-Diligence-Prüfung
Fördermittelprüfung
In Absatz 2 WPO heißt es weiter:
„Wirtschaftsprüfer sind befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten.“
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wie accura audit GmbH in Berlin Frankfurt und München dürfen also auch, ohne als Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaft zugelassen zu sein, auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig werden.
Schließlich lautet Absatz 3 des § 2 WPO:
„Wirtschaftsprüfer sind weiter befugt
1. unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten;
2. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
3. zur treuhänderischen Verwaltung.“
Unter diesen Absatz fallen z.B. Tätigkeiten wie:
Unternehmensbewertung und Anteilsbewertung
Erstellen (und prüfen) von Sanierungskonzepten
Beratung zur Rechnungslegung wie Buchhaltung, Kostenrechnung, Planung und Controlling
Organisationsberatung, z.B. Internes Kontrollsystem, Risikomanagement und Risikofrüherkennung sowie Korruptionsprävention
Treuhandtätigkeiten wie z.B. Testamentsvollstreckung
Die vorgenannten Ausführungen zeigen, dass das Tätigkeitsgebiet von accura audit GmbH Frankfurt Berlin München als Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sehr umfangreich ist. Daher werden Wirtschaftsprüfer auch umfassend ausgebildet in den Bereichen Prüfungswesen, Betriebswirtschaft, Steuern und Wirtschaftsrecht, welches auch die Prüfungsfächer im Wirtschaftsprüferexamen sind.