gemäß §57 Abs. 1 DGUV 70 (Unfallverhütungsvorschrift)
Das gewerblich genutzte Fahrzeug muss mindestens einmal jährlich von einem technischen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand geprüft werden
Personenkraftwagen z.B. Poolfahrzeuge, Mietwagen…
Nutzfahrzeuge z.B. Transporter, Kastenwagen